Wichtige Information:

Recht auf Reparatur: Das musst Du jetzt wissen

Mit der neuen EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (EU 2024/1799) werden Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Ziel ist es, Produkte länger nutzbar zu machen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden. Eine Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 31.07.2026 abgeschlossen sein. Wichtig: Beim Recht auf Reparatur handelt es sich nicht um ein einzelnes Gesetz. Die Umsetzung der EU-Richtlinie bedingt eine Änderung mehrerer deutscher Gesetzesnormen.

Was bedeutet das für Dich konkret?

Du erhältst erstmals einen direkten Anspruch auf Reparatur gegenüber dem Hersteller – zusätzlich zu den bestehenden Gewährleistungsrechten gegenüber Deinem verkaufenden Händler.

So kannst Du künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum eine Reparatur verlangen Dein Anspruch besteht so lange, wie Ersatzteile verfügbar sein müssen – je nach Produkt zwischen 5 bis 10 Jahre.

Dabei muss die Reparatur zu einem angemessenen Preis und in angemessener Zeit erfolgen. Die Reparatur kann der Hersteller entweder selbst durchführen oder sich der Unterstützung des Fachhandels bedienen. Wichtig ist, dass Dein Händler vor Ort die Reparatur durchführen kann, aber nicht muss. Den Anspruch auf Reparatur hast Du ausschließlich gegenüber dem Hersteller.

Ersatzteile, Werkezeuge und Reparaturinfos

Für die Durchführung der Reparatur muss der Hersteller Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinfos zur Verfügung stellen.

Keine Software- und Hardwareblockaden

Zudem ist es Herstellern untersagt, Reparaturen mit gebrauchten, nachgebauten oder 3D-gedruckten Teilen zu behindern oder durch Software- bzw. Hardwareeinschränkungen zu erschweren, wenn diese von unabhängigen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden.

Für welche Deiner Produkte gilt das Recht auf Reparatur?

Das “Recht auf Reparatur” gilt zunächst für viele Elektrogeräte und digitale Produkte, darunter:

  • Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke
  • Fernseher und Monitore
  • Staubsauger und Schweißgeräte
  • Smartphones, Tablets und Laptops


Eine Aufzählung aller derzeit unter die Regelung fallenden Produkte finden Sie im Anhang II der EU Richtlinie (EU) 2024/1799, wobei die Liste zukünftig erweitert werden kann.

Gewährleistung beim Händler: Das ist für Dich neu

Neben dem Herstelleranspruch bleiben Deine gesetzlichen Rechte gegenüber Deinem verkaufenden Händler bestehen: 

  • 2 Jahre Gewährleistung
  • kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung
  • Rücktritt oder Minderung nach erfolgloser Reparatur möglich
  • NEU: Wird ein Produkt im Rahmen eines Gewährleistungsfalles repariert, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um 12 Monate auf insgesamt 36 Monate.

Reparierbarkeit als neues Kriterium für Sachmängel im Rahmen der Gewährleistung

Ein Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Reparierbarkeitsanforderungen erfüllt. Dies betrifft beispielsweise Anforderungen an die grundsätzliche Möglichkeit der Reparierbarkeit, sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder den Zugang zu Reparaturanleitungen. Entspricht ein Gerät diesen Anforderungen nicht, kannst Du Deine Gewährleistungsrechte, genau wie bei einem technischen Defekt, geltend machen.

Was kostet die Reparatur für Dich? 

  • Innerhalb der Gewährleistung: kostenlos
  • Danach: Reparatur gegen angemessenes Entgelt
  • Es besteht der Anspruch auf einen Kostenvoranschlag vorab
  • Bei Abschluss einer Geräteschutzversicherung ist die Reparatur nach der Gewährleistungszeit für Dich kostenlos

Kurz erklärt: Was ist der Unterschied: Gewährleistung, Garantie und Reparaturrecht

  • Gewährleistung: gesetzlich, gegenüber Deinem verkaufenden Händler (2 Jahre)
  • Garantie: freiwillig vom Hersteller
  • Recht auf Reparatur: neuer gesetzlicher Anspruch direkt gegen den Hersteller nach Ende der Gewährleistungsfrist 

Hier eine Übersicht, was das Recht auf Reparatur in konkreten Anwendungsfällen bedeutet:

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