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Nedis CCGB60100BK10 USB-Kabel (1m) schwarz

Stückpreis
inkl. MwSt.

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Produkt-Highlights:
  • Robuster Steckverbinder für eine sichere Verbindung
  • Kupferinnenleiter für eine zuverlässige Datenübertragung
  • Schnelle Datenübertragung bis zu 480 Mbit/s
  • Länge: 1m
Dieses Kabel dient hauptsächlich der Verbindung eines Druckers, Scanners oder einer Festplatte mit einem Computer.
Artikelnummer: 4065327532302
Hersteller Artikelnummer: CCGB60100BK10
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Dieses Kabel dient hauptsächlich der Verbindung eines Druckers, Scanners oder einer Festplatte mit einem Computer.
Artikelnummer: 4065327532302
Hersteller Artikelnummer: CCGB60100BK10
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Entsorgungshinweise

Durchgestrichene Mülltonne

Altgeräte-Entsorgung

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass Elektro und Elektronikgeräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst derartig gekennzeichnete Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst diese Geräte zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

Grünes Symbol mit Pfeilen und Steckdose, daneben steht Text Altgeräte-Entsorgung

Weitere Informationen

Batterie-Entsorgung

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst Batterien daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst Batterien zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

Rotes Symbol mit Pfeilen und Batterie, daneben steht Text Batterie Rücknahme

Die Rücknahmeverpflichtung deines Händlers ist allerdings auf diejenigen Batterien beschränkt, die dein Händler anbietet oder angeboten hat. Bei Gerätealtbatterien i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nrn. 9, 50 der VO (EU) 2023/1542, ist die Rücknahmeverpflichtung auf die Anzahl an Altbatterien beschränkt, die du als nicht gewerblicher Endnutzer normalerweise entsorgst beschränkt.

Weitere Informationen