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Beschreibung
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Sicherheitshinweise & Infos
- Ethernet-Datenübertragung von bis zu 10 Gbit/s.
- Doppelte Abschirmung für eine optimale Reduzierung von elektromagnetischen Störeinflüssen.
- Geeignet und geprüft für CAT-7, funktioniert aber auch mit CAT-6 und CAT-5e.
- Innenleiter aus Kupfer für beste Übertragungseigenschaften.
- Brandverhalten nach BauPVo (Bauproduktenverordnung).
- Halogenfrei LSZH (Low Smoke Zero Halogen).
- Blanker Kupferdraht AWG23.
- PIMF (= Pair In Metal Foil).
- Ethernet-Datenübertragung von bis zu 10 Gbit/s.
- Doppelte Abschirmung für eine optimale Reduzierung von elektromagnetischen Störeinflüssen.
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- Innenleiter aus Kupfer für beste Übertragungseigenschaften.
- Brandverhalten nach BauPVo (Bauproduktenverordnung).
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- Blanker Kupferdraht AWG23.
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Sicherheitshinweise
Die Informationen auf dem Produktetikett sind stets zu befolgen.
Entsorgungshinweise
Altgeräte-Entsorgung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass Elektro und Elektronikgeräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst derartig gekennzeichnete Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst diese Geräte zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Batterie-Entsorgung
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst Batterien daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst Batterien zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Die Rücknahmeverpflichtung deines Händlers ist allerdings auf diejenigen Batterien beschränkt, die dein Händler anbietet oder angeboten hat. Bei Gerätealtbatterien i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nrn. 9, 50 der VO (EU) 2023/1542, ist die Rücknahmeverpflichtung auf die Anzahl an Altbatterien beschränkt, die du als nicht gewerblicher Endnutzer normalerweise entsorgst beschränkt.