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EURONICS Deutschland eG
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Beschreibung
Bewertungen
Sicherheitshinweise & Infos
- Intelligente elektronische Parkscheibe
- Stellt Parkzeit automatisch ein
- Automatische Umstellung von Sommer-/Winterzeit
- Batteriestands-Meldungen
- Zugelassen vom KBA
- Inklusive verpflichtender E-Nummer
- Erfüllt die erforderlichen Design-Richtlinien
- Einfache Bedienung
Stellt Parkzeit automatisch ein
Einfacher geht’s nicht. Deine Parkzeit wird jedes Mal automatisch eingestellt, wenn du dein Auto parkst.
Zugelassen und legal
Die P-DISC NO2 ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen und kann darum in ganz Deutschland komplett legal eingesetzt werden.
Unser bisher bestes Display
Freu dich auf ein größeres und besseres Display, das deine Parkzeit anzeigt – eindeutig und ohne die geringsten Zweifel.
Zeit ist Geld
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die unser Leben besser machen. Und unseren Geldbeutel schonen. Eine elektronische Parkscheibe tut beides. Denn mit einer elektronischen Parkscheibe musst du deine Parkzeit nie wieder manuell einstellen und reduzierst somit das Risiko, einen Strafzettel zu kassieren. Und zwar erheblich. Einmal einstellen und für immer auf der sicheren Seite sein.
Legal in ganz Deutschland
Selbstverständlich. Egal, wo in Deutschland du parkst, die P-DISC NO2 ist komplett legal. Sie ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen und erfüllt alle festgelegten Anforderungen an eine elektronische Parkscheibe.
- Intelligente elektronische Parkscheibe
- Stellt Parkzeit automatisch ein
- Automatische Umstellung von Sommer-/Winterzeit
- Batteriestands-Meldungen
- Zugelassen vom KBA
- Inklusive verpflichtender E-Nummer
- Erfüllt die erforderlichen Design-Richtlinien
- Einfache Bedienung
Stellt Parkzeit automatisch ein
Einfacher geht’s nicht. Deine Parkzeit wird jedes Mal automatisch eingestellt, wenn du dein Auto parkst.
Zugelassen und legal
Die P-DISC NO2 ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen und kann darum in ganz Deutschland komplett legal eingesetzt werden.
Unser bisher bestes Display
Freu dich auf ein größeres und besseres Display, das deine Parkzeit anzeigt – eindeutig und ohne die geringsten Zweifel.
Zeit ist Geld
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die unser Leben besser machen. Und unseren Geldbeutel schonen. Eine elektronische Parkscheibe tut beides. Denn mit einer elektronischen Parkscheibe musst du deine Parkzeit nie wieder manuell einstellen und reduzierst somit das Risiko, einen Strafzettel zu kassieren. Und zwar erheblich. Einmal einstellen und für immer auf der sicheren Seite sein.
Legal in ganz Deutschland
Selbstverständlich. Egal, wo in Deutschland du parkst, die P-DISC NO2 ist komplett legal. Sie ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen und erfüllt alle festgelegten Anforderungen an eine elektronische Parkscheibe.
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Sicherheitshinweise
Die Informationen auf dem Produktetikett sind stets zu befolgen.
Entsorgungshinweise
Altgeräte-Entsorgung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass Elektro und Elektronikgeräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst derartig gekennzeichnete Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst diese Geräte zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Batterie-Entsorgung
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst Batterien daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst Batterien zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Die Rücknahmeverpflichtung deines Händlers ist allerdings auf diejenigen Batterien beschränkt, die dein Händler anbietet oder angeboten hat. Bei Gerätealtbatterien i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nrn. 9, 50 der VO (EU) 2023/1542, ist die Rücknahmeverpflichtung auf die Anzahl an Altbatterien beschränkt, die du als nicht gewerblicher Endnutzer normalerweise entsorgst beschränkt.

