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Beschreibung
Bewertungen
Sicherheitshinweise & Infos
- Schnellladegerät zum aufladen kompatibler Geräte über USB Type-C
- Unterstützt Super Fast Charging mit 25 Watt
- Universeller USB-C Anschluss
- kompakte Bauform
- Eingangsspannung: 100-240V
- USB Type-C zu USB Type-C Kabel im Lieferumfang
Um die Ladezeiten kurz zu halten, hat jeder große Hersteller von Smartphones eine Schnellladefunktion implementiert. Damit die Hersteller keine eigene propritäre Schnellladefunktion entwickeln müssen existiert ein USB-PD-Zusatz für Fast-Charge-zertifizierte USB-C-Netzteile.
USB Power Delivery Version 3.0 ist der erste offizielle Schnelllade-Standard, der propritäre Lösungen wie Qualcomms QuickCharge und Apples Lightning ersetzen kann. Quickcharge 4.0 entspricht technisch der Umsetzung von USB-PD.
Mit USB-PD 3.0 werden die bisherigen Power-Profile mit der festen Zuordnung von Spannung und Maximalstrom durch flexible Power Rules abgelöst. Hierbei gilt, je höher die Nennleistung, desto mehr Kombinationen sind möglich.
Programmable Power Supply, PPS, erlaubt USB-Netzteilen nicht nur feste Stufen oberhalb von 5 Volt bereitzustellen, sondern dynamisch breite Spannungsintervalle zu durchlaufen. Dabei regelt das Netzteil die Spannung bedarfsgerecht in feinen Schritten. Im Smartphone sitzt hierfür ein vergleichsweise dummer Regler, der in einem fest vorgegebenen Verhältnis transformiert. Solche Regler sind günstig. Das Netzteil ermittelt laufend, welche Spannung es bereitstellen soll.
Beispiel 1: Ein 18-Watt-Netzteil muss diese 18 Watt als Kombination aus 9 Volt und 2 Ampere liefern. Oder auch 5 Volt mit bis zu 3 Ampere. Beispiel 2: Ein 50-Watt-Netzteil kann 5, 9 und 15 Volt mit jeweils 3 Ampere liefern. Zusätzlich auch 20 Volt mit bis zu 2,5 Ampere. Hinweis: Ströme über 3 Ampere sind nur mit 20-V-Netzteilen ab 45 bis 100 Watt möglich.
Ohne PPS muss das Smartphone dem Netzteil aktiv mitteilen, welche Kombination aus Spannung und Stromstärke gefordert ist. Sonst kommt die Spezifikationserweiterung USB-BC (Battery Charging) mit nur 5 V und 1,5 A zum Einsatz. Ursprünglich waren bei USB 2.0 nur 500 mA erlaubt. In der Praxis haben sich USB-Netzteile und Host-Adapter nie an die Vorgaben von USB 1.0, USB 2.0, USB 3.0 und USB-BC gehalten.
- Schnellladegerät zum aufladen kompatibler Geräte über USB Type-C
- Unterstützt Super Fast Charging mit 25 Watt
- Universeller USB-C Anschluss
- kompakte Bauform
- Eingangsspannung: 100-240V
- USB Type-C zu USB Type-C Kabel im Lieferumfang
Um die Ladezeiten kurz zu halten, hat jeder große Hersteller von Smartphones eine Schnellladefunktion implementiert. Damit die Hersteller keine eigene propritäre Schnellladefunktion entwickeln müssen existiert ein USB-PD-Zusatz für Fast-Charge-zertifizierte USB-C-Netzteile.
USB Power Delivery Version 3.0 ist der erste offizielle Schnelllade-Standard, der propritäre Lösungen wie Qualcomms QuickCharge und Apples Lightning ersetzen kann. Quickcharge 4.0 entspricht technisch der Umsetzung von USB-PD.
Mit USB-PD 3.0 werden die bisherigen Power-Profile mit der festen Zuordnung von Spannung und Maximalstrom durch flexible Power Rules abgelöst. Hierbei gilt, je höher die Nennleistung, desto mehr Kombinationen sind möglich.
Programmable Power Supply, PPS, erlaubt USB-Netzteilen nicht nur feste Stufen oberhalb von 5 Volt bereitzustellen, sondern dynamisch breite Spannungsintervalle zu durchlaufen. Dabei regelt das Netzteil die Spannung bedarfsgerecht in feinen Schritten. Im Smartphone sitzt hierfür ein vergleichsweise dummer Regler, der in einem fest vorgegebenen Verhältnis transformiert. Solche Regler sind günstig. Das Netzteil ermittelt laufend, welche Spannung es bereitstellen soll.
Beispiel 1: Ein 18-Watt-Netzteil muss diese 18 Watt als Kombination aus 9 Volt und 2 Ampere liefern. Oder auch 5 Volt mit bis zu 3 Ampere. Beispiel 2: Ein 50-Watt-Netzteil kann 5, 9 und 15 Volt mit jeweils 3 Ampere liefern. Zusätzlich auch 20 Volt mit bis zu 2,5 Ampere. Hinweis: Ströme über 3 Ampere sind nur mit 20-V-Netzteilen ab 45 bis 100 Watt möglich.
Ohne PPS muss das Smartphone dem Netzteil aktiv mitteilen, welche Kombination aus Spannung und Stromstärke gefordert ist. Sonst kommt die Spezifikationserweiterung USB-BC (Battery Charging) mit nur 5 V und 1,5 A zum Einsatz. Ursprünglich waren bei USB 2.0 nur 500 mA erlaubt. In der Praxis haben sich USB-Netzteile und Host-Adapter nie an die Vorgaben von USB 1.0, USB 2.0, USB 3.0 und USB-BC gehalten.
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Entsorgungshinweise
Altgeräte-Entsorgung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass Elektro und Elektronikgeräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst derartig gekennzeichnete Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst diese Geräte zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Batterie-Entsorgung
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Du musst Batterien daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Du kannst Batterien zu diesem Zweck bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim Recyclinghof, oder bei deinem EURONICS bzw. media@home Händler abgeben. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
Die Rücknahmeverpflichtung deines Händlers ist allerdings auf diejenigen Batterien beschränkt, die dein Händler anbietet oder angeboten hat. Bei Gerätealtbatterien i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nrn. 9, 50 der VO (EU) 2023/1542, ist die Rücknahmeverpflichtung auf die Anzahl an Altbatterien beschränkt, die du als nicht gewerblicher Endnutzer normalerweise entsorgst beschränkt.

